Ein Bordell im Aargau ist zum Schauplatz eines schweren Falls von Menschenhandel geworden. Zwei minderjährige Mädchen wurden dort zur Prostitution gezwungen. Die Staatsanwaltschaft Aargau ermittelt gegen die Bordellbetreiberin und einen Freier. Die Ermittlungen ergaben, dass eine 16-jährige ungarische Staatsbürgerin zwischen Januar und März 2023 etwa 70 Männer bewarb. Ein weiteres minderjähriges Opfer arbeitete drei Tage im Bordell und hatte acht Freier. Die 60-jährige Bordellbetreiberin wurde wegen mehrfachen qualifizierten Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution von Minderjährigen festgenommen und angeklagt.
Im Aargau ereignete sich ein schwerwiegender Fall von Menschenhandel in einem Bordell . Zwei minderjährige Mädchen wurden dort zur Prostitution gezwungen. Die Staatsanwaltschaft Aargau ermittelt gegen die Bordell betreiberin und einen Freier. Die Ermittlungen ergaben, dass eine 16-jährige ungarische Staatsbürgerin zwischen Januar und März 2023 etwa 70 Männer bewarb. Ein weiteres minderjähriges Opfer arbeitete drei Tage im Bordell und hatte acht Freier.
Die 60-jährige Bordellbetreiberin wurde wegen mehrfachen qualifizierten Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution von Minderjährigen festgenommen und angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Freiheitsstrafe und einen zehnjährigen Landesverweis. Fünf Männer, die die Dienste der Minderjährigen in Anspruch genommen hatten, erhielten rechtskräftige Strafbefehle und wurden zu bedingten Geldstrafen sowie Bussen zwischen 250 und 2500 Franken verurteilt. Sie mussten dem Opfer zudem eine Entschädigung zahlen. Ein weiterer Mann, der mutmaßlich gezielt nach der Minderjährigen gefragt hatte, wurde angeklagt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zusätzlich besteht bei ihm der Verdacht der illegalen Pornografie. Auch zwei ungarische Rezeptionistinnen des Bordells wurden verurteilt. Sie waren für die Termin- und Dienstleistungsvereinbarungen zuständig und erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 bzw. 16 Monaten sowie eine Landesverweisung für fünf Jahre. Die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Loverboy aus dem Ausland laufen noch. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den angeklagten Freier und für die beschuldigte Bordellbetreiberin die Unschuldsvermutung. Die junge Frau aus Osteuropa, die Opfer dieser Ausbeutung wurde, konnte in Sicherheit gebracht werden und befindet sich in geschützter Betreuung. Laut den Ermittlungsbehörden geht es ihr den Umständen entsprechend gut. Sie habe durch ihre aktive und mutige Mithilfe zum erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen beigetragen
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