Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und Zürcher Tierschutz reichen eine gemeinsame Stellungnahme zu...
Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht , VIER PFOTEN und Zürcher Tierschutz reichen eine gemeinsame Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verschiedener Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten ein. Sie begrüssen das geplante Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, kritisieren aber mehrere Schlupflöcher.
Mit den vorgesehenen Verordnungsanpassungen werden zwei tierschutzrelevante Bereiche neu geregelt: ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte tierische Produkte aus nicht tiergerechter Produktion.
Bei einigen Punkten besteht dennoch Verbesserungspotenzial. Pelze von Tieren, die mit Schlagfallen gejagt wurden, sollen vom Importverbot ausgenommen werden, was sich aus Tierschutzsicht nicht rechtfertigen lässt. Weiter bieten auch die Regelungen in Bezug auf Pelze aus Pelztierzuchten Schlupflöcher.
Die vier Tierschutzorganisationen beanstanden, dass in der LGV kein generelles Importverbot für Stopfleber oder ohne Betäubung gewonnene Froschschenkel eingeführt wird. Denn schweizweit eine korrekte Deklaration in allen Verkaufsstellen und insbesondere in der Gastronomie sicherzustellen, ist äusserst schwierig und bedarf entsprechender Kontrollkapazitäten.
Ein weiterer Schwachpunkt der LGV liegt in der Beweislastverteilung. Es darf nicht sein, dass die Behörden nachweisen müssen, wenn tierquälerische Produkte zu Unrecht nicht deklariert werden. Dieser Nachweis lässt sich kaum mit vertretbarem Aufwand erbringen. Die vier Organisationen fordern deshalb, dass der Nachweis für eine Befreiung von der Deklarationspflicht durch die Verkaufsstellen erbracht werden muss.
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