Matthias R. Schönbächler, der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern, beendet seine Tätigkeit nach sechs Jahren. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen, Herausforderungen und die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt.
Matthias Schönbächler gibt sein Amt als Datenschutz beauftragter des Kantons Luzern nach sechs Jahren ab. Im Interview sagt der 34-jährige Rechtsanwalt, wozu er die Behörden mahnt – und worauf er gleich zweifach verzichtet hätte.Bild: Boris Bürgisser
Mein Team und ich fühlten uns von Anfang an sehr ernst genommen. Wir wurden schon früh in die Überlegungen eingebunden, was nicht in allen Kantonen so vorkam. Zwei wichtige Bedenken hat der Regierungsrat aufgenommen. So will er bei der Umsetzung von M365 das Risikomanagement verstärken und sich längerfristig bei der Erarbeitung einer Exit-Strategie einbringen.Nein, gar nicht.
Die Stelle des Luzerner Datenschutzbeauftragten war anfangs mit 90 Stellenprozent ausgestattet. Jetzt sind es 310, ab 2026 360 Prozent. Sie haben einen Bedarf von 420 Stellenprozent ausgemacht. War Luzern von Anfang an zu knausrig oder hat sich das Aufgabengebiet des Datenschützers so stark vergrössert?
Die erwähnte Revision des Datenschutzgesetzes hat der Luzerner Datenschutzaufsicht zum Beispiel die Kompetenz erteilt, Verfügungen zu erlassen. Seither können wir wenn nötig nicht nur Empfehlungen aussprechen, das betreffende Organ muss einer Verfügung nachkommen oder Gerichtsbeschwerde antreten. Ausserdem haben wir den Bereich Audits verstärkt. Das Fehlen dieser Kontrollen wurde damals konkret kritisiert.
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