Die Luzerner Regierung will die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden auf 2026 hin anpassen. In vielen Fällen steigen die Gebühren leicht, einige fallen aber auch weg.
Die Luzerner Regierung will die Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden auf 2026 hin anpassen. In vielen Fällen steigen die Gebühren leicht, einige fallen aber auch weg.Erhebt die öffentliche Hand Gebühren, dürfen diese «die Kosten der Verwaltung nicht oder nur geringfügig übersteigen». Dies besagt das Kostendeckungsprinzip.
Auf die Finanzen der Gemeinden und damit auch auf die Kosten für Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich die Anpassungen in der Verordnung nicht auswirken. Dies deshalb, weil Gebühren nicht nur erhöht, sondern auch gesenkt – wie etwa für die elektronische Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle und bei Steigerungen – oder gestrichen werden sollen.
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