Dürfen Firmen untereinander Informationen zu den Löhnen ihrer Angestellten austauschen? Und wenn ja, in welchem Rahmen? In der Schweiz hat hierzu eine Grundsatzdebatte begonnen. Während die Wettbewerbsbehörden heimliche Lohnabsprachen verhindern wollen, reagieren Arbeitgeber wie auch Gewerkschaften skeptisch.
Ausgelöst wurde die neue Debatte durch eine Selbstanzeige einer Bank: Diese hatte sich vor zirka zwei Jahren bei der Wettbewerbskommission Weko gemeldet. Es folgten weitere Banken und Unternehmen aus anderen Branchen mit Selbstanzeigen. Die Firmen legten offen, dass sie gegenseitig Informationen zu den Löhnen ausgetauscht und dabei möglicherweise gegen das Gesetz verstossen hätten.
Wir wollen den Unternehmen Leitlinien geben, was in diesem Zusammenhang an Informationsaustausch erlaubt und was kartellrechtlich problematisch ist. Autor: Patrik Ducrey Direktor des Sekretariates der Wettbewerbskommission Weko Laut ersten Abklärungen der Behörden haben sich mehr als 200 Firmen jeweils branchenintern über Jahre hinweg über die Arbeitsbedingungen ausgetauscht.
Skepsis bei SozialpartnernDie Sozialpartner reagieren skeptisch – sowohl die Gewerkschaften als auch der Arbeitgeberverband: Löhne seien keine wettbewerbsrechtliche Frage, sondern würden unter den Sozialpartnern ausgehandelt. Dafür seien gewisse Absprachen schlicht nötig.
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