Lega-Nationalrat Quadri mit provokanten Fotomontage gegen Finanzministerin Keller-Sutter

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Der Tessiner Lega-Nationalrat Lorenzo Quadri kritisiert die Sparpläne des Bundesrats mit einer umstrittenen Fotomontage auf der Titelseite seiner Zeitung. Die Montage zeigt Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter als Räuberin, die einem Rentner am Bancomaten die Pistole in den Rücken hält. Die Darstellung könnte juristische Konsequenzen für Quadri haben.

Bild: Peter Klaunzer / Keystone «Wir lassen uns nicht ausrauben!» – Die Sparpläne des Bundesrats lassen beim Tessiner Lega -Nationalrat Lorenzo Quadri die Sicherungen durchbrennen. Quadri ist Verleger und Chefredaktor der Tessiner Wochenzeitung «Il Mattino della Domenica», Parteiblatt der Lega . In einem Kommentar in der jüngsten Ausgabe empört er sich über das Vorhaben des Bundesrats. Doch es bleibt nicht bei aufgebrachten Worten. Auf der Titelseite prangt gross eine Bildmontage.

Darauf abgebildet: Bundespräsidentin und Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die einem Rentner, der am Bancomaten gerade Geld abheben will, die Pistole in den Rücken hält. Die Finanzministerin als Räuberin: Es ist eine happige Darstellung – und sie könnte juristische Folgen für den Lega-Nationalrat und Luganeser Stadtrat Quadri haben. Keller-Sutters Finanzdepartement (EFD) will nicht sagen, ob man plant, rechtlich gegen die Montage vorzugehen. «Das EFD kommentiert diese Darstellung nicht. Sie spricht für sich selber», sagt Sprecher Pascal Hollenstein. Es ist davon auszugehen, dass man zuerst abklärt, wie die Chancen auf einen juristischen Erfolg stehen, ehe man allenfalls Anzeige einreicht. Diese könnten intakt sein. Anwalt Martin Steiger, spezialisiert unter anderem auf Medienrecht und Recht im digitalen Raum, spricht von einem «Tabubruch». Die Montage – auch wenn sie eindeutig als solche erkennbar ist – könnte Keller-Sutters Persönlichkeitsrechte verletzen, schätzt er ein. Eindeutig sei die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Doch Steiger gibt auch zu bedenken, dass in solchen Fällen immer eine Abwägung gemacht werden muss, ob man sich wirklich auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen will. «Es ist eine schwierige Diskussion: Wie viel muss sich eine Bundesrätin gefallen lassen?» Da es sich bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen um sogenannte Antragsdelikte handelt, müsste Keller-Sutter selbst eine Anzeige einreichen. Strafrechtlich hingegen wären die Hürden sehr hoch für einen erfolgreichen Strafantrag, sagt Steiger: «Die Voraussetzungen für eine Ehrverletzung oder eine üble Nachrede sind in diesem Fall kaum erfüllt.» Nationalrat Lorenzo Quadri, studierter Jurist, reizt mit seiner Zeitung nicht zum ersten Mal die Grenzen des rechtlich Zulässigen aus. 2016 beschimpfte sein Blatt die Richter des Bundesstrafgerichts übel, weil sie einen Dschihadisten aus seiner Sicht viel zu milde bestraft hatten. In einer Petition wurde Quadri daraufhin aufgefordert, sich für die Entgleisung zu entschuldigen. Das tat er nicht – gab aber zu, dass er möglicherweise «zu weit gegangen» sei. Im vorliegenden Fall hingegen ist er anderer Meinung. «Es handelt sich um eine satirische Fotomontage. Es versteht jeder, dass wir damit nicht sagen wollen, dass die Bundesrätin eine Kriminelle ist', sagt Quadri auf Anfrage. «Natürlich hat auch politische Satire ihre Grenzen», meint er. In diesem Fall würden diese aber nicht überschritten. Bier müsste unbedingt eine Klage gegen den NR und dessen Zeitung erfolgen. So einer Verrohung im Journalismus muss man früh entgegentreten. Ich bin auch voll gegen die Steuererhöhung auf 2. und 3. Säule kämpfe aber mit Respekt und Sachlichkeit dagegen. Er eifert wohl seinem Vorbild Giuliano Bignasca nach, der im Laufe der Jahrzehnte Hunderte Strafanzeigen - meist wegen Beleidung, Ehrverletzung u.ä. - erhielt und auch oft verurteilt wurde. Zu Zeiten Bignascas waren derartige Fotomontagen gang und gäbe

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