Gemäss Schätzungen erleiden in der Schweiz jährlich 20'000 Frauen eine Fehlgeburt. Zum grossen persönlichen Schmerz kommt oft auch ein fehlender arbeitsrechtlicher Schutz hinzu. Was die Politik dagegen unternehmen will und wie eine betroffene Frau mit ihrer Fehlgeburt umgeht – die Reportage.
Tanja Steinacher zeigt uns das Kinderzimmer. Die Wiege, der Kinderwagen: Alles war bereit. Noël Säm war ein Wunschkind. Auf dem Unterarm trägt die 33-jähirge ein Tattoo, es sind zwei kleine Fussabdrücke und das Datum 15.5.2024. Es ist das Geburtsdatum ihres Sohnes – und es ist auch sein Sterbedatum. Noël Säm lebte nur wenige Minuten.
Die Gesetzeslage Box aufklappen Box zuklappen Laut dem Gesetz besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat, auch wenn das Kind nicht lebensfähig geboren wird. «Die Regenerationszeit war viel zu kurz, dazu kam die Angst, meine Stelle zu verlieren, sollte ich zu lange krankgeschrieben sein. Man konnte mir jederzeit kündigen. Ich hatte nicht nur mein Kind verloren, sondern musste mir Sorgen machen um einen möglichen Lohnausfall», sagt Steinacher.
Hannes Germann ist Mitglied der Gesundheitskommission. Zur Diskussion im Parlament stehen vorerst lediglich drei Tage Trauerurlaub.
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