Der Kanton St.Gallen hat das Kinderbetreuungsgesetz überarbeitet, um mehr Gelder den Kindertagesstätten und Tagesfamilien zukommen zu lassen. Die finanzielle Förderung von schulergänzenden Betreuungsangeboten wird alleinige Aufgabe der Gemeinden sein.
Der Kanton St.Gallen hat das Kinderbetreuungsgesetz überarbeitet. Dadurch sollen mehr kantonale Gelder den Kindertagesstätten und Tagesfamilien zukommen. Die finanzielle Förderung von schulergänzenden Betreuungsangeboten sei künftig alleinige Aufgabe der Gemeinden.Die St. Galler Regierung will Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung finanziell mehr entlasten.
Bisher entschieden die Gemeinden gemäss eigener Förderpraxis, wie sie die kantonalen Gelder verwenden. Dies hat gemäss Mitteilung dazu geführt, dass Beiträge für die Eltern je nach Wohnort sehr unterschiedlich ausfallen.Neu soll die finanzielle Förderung des Kantons nur noch für familienergänzende Betreuungsangebote in Kitas und Tagesfamilien eingesetzt werden.
Vergünstigungen erhalten Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die ein anerkanntes Betreuungsangebot nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten. Alleinerziehende müssen mindestens 20 Prozent arbeiten. Die Vergünstigung ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
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