Wenn in der Nacht zum Mittwoch (01.11.2023) wieder Zombies, Hexen, Mumien oder sonst gruselige Erscheinungen durch die Strassen ziehen und „Süsses oder Saures“ rufen, ist wieder Halloween.
Was den einen die „Allerheiligste Nacht“ ist, sagt anderen aufgrund der jungen Geschichte in der Schweiz weniger.
Halloween hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Jahreskalenders entwickelt. Doch über die zahlreichen Kinder und Jugendliche, die mit gruseligen Kostümen Nachts umherziehen und Süssigkeiten sammeln, freuen sich nicht alle. Besonders für Verärgerung und Unmut sorgen aber jene, welche Halloween zum Verschmutzen oder sogar Beschädigen von Hauswänden, -Türen oder Fahrzeugen ausnützen. Diese machen sich überdies strafbar.
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