Kanton BS: Schneeräumung auf Trottoirs – Hausbesitzende nach wie vor in Verantwortung

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Kanton BS: Schneeräumung auf Trottoirs – Hausbesitzende nach wie vor in Verantwortung
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Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sicher durch den Winter kommen.

Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen noch diesen Winter verschneite oder vereiste Trottoirs selber begehbar machen.

Der Grosse Rat ist noch an der Beratung für den staatlichen Winterdienst auf Trottoirs und die dafür notwendigen Beschaffungen stehen noch aus. Das Tiefbauamt räumt den Schnee auf der Strasse. Hauptstrassen und Pendlerrouten haben dabei Priorität. Bereits bei angekündigtem Schneefall und Frost werden kritische Stellen vorbeugend mit Salzsole besprüht.

Das Tiefbauamt macht darauf aufmerksam, dass Grundeigentümerinnen und -eigentümer oder ihre Beauftragten die Trottoirs vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien müssen. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite sicher unterwegs sein. Weggeräumter Schnee kann auf dem Trottoir entlang des Randsteins deponiert werden.

Der vom Grossen Rat per Motion geforderte Winterdienst auf den Trottoirs ist voraussichtlich erst auf den nächsten Winter möglich. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat dazu Mitte 2024 eine Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Der Beschluss des Grossen Rats steht noch aus. Im Anschluss können die Ausschreibungen für die notwendigen Beschaffungen von zwanzig Aggregaten mit Pflügen und Solesprühern sowie des Pikettdiensts mit externem Personal starten.

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