Die Kantonsregierung hat entschieden, die Hauptverkehrsachse West-Ost vom Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» auszunehmen sowie Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen nur in Ausnahmefällen zu bewilligen. Die Stadt hat jedoch eine etwas andere Haltung zu diesem Thema.
Die Kantonsregierung hat entschieden, die Hauptverkehrsachse West-Ost vom Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen » auszunehmen sowie Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen nur in Ausnahmefällen zu bewilligen. Die Stadt hat jedoch eine etwas andere Haltung zu diesem Thema.
Der Kanton beendet das Projekt Temporegime in der Stadt St.Gallen definitiv, wie er am Montagmorgen mitteilt. Bereits im letzten Sommer entschied die Regierung, auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse auf Tempo 30 zu verzichten. Eine Prüfung habe nun gezeigt, dass die Einführung von Tempo 30 in der Stadt ohne diese Achse nicht sinnvoll umgesetzt werden könne. Deshalb gelte jetzt für die Stadt dieselbe Regel wie im gesamten Kantonsgebiet: Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen werden nur zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bewilligt, also in Ausnahmefällen.
Gemäss einer zeitgleich überwiesenen Motion soll Tempo 30 auf Kantonsstrassen generell nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen. Bis zur Umsetzung dieser Motion gilt kantonsweit und somit auch für die Stadt St.Gallen die Übergangsregelung: Das Tiefbauamt beurteilt jedes einzelne Gesuch um Einführung von Tempo 30 individuell.
Er erachtet Temporeduktionen als geeignetes Mittel, den Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Der Stadtrat bekennt sich auch weiterhin zu Tieftempogebieten und setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommt. Die Stadt St.Gallen möchte das Konzept zur Lärmsanierung auf Gemeindestrassen vorantreiben.
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