Der Kanton Bern setzt weiter auf automatisierte Fahrzeugfahndung. Ein Urteil im Fall Kanton Luzern hat keine Auswirkungen auf Bern.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieFoto: PD/Kapo ThurgauDer Kanton Bern hält an seiner automatisierten Fahrzeugfahndung fest. Ein Bundesgerichtsurteil gegen eine ähnliche Praxis des Kantons Luzern wirkt sich nicht auf Bern aus, wie die Berner Sicherheitsdirektion am Donnerstag mitgeteilt hat.
Das Berner Polizeigesetz unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten von der Luzerner Regelung. Zu diesem Schluss kam die Sicherheitsdirektion, wie sie in einer Mitteilung bekanntgab. Der Kanton Bern will mit der automatisierten Fahrzeugfahndung organisierte Kriminalität wie beispielsweise Drogenhandel erkennen und bekämpfen, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Zudem sei die Regelung in Bern verhältnismässiger ausgestaltet. Sie berücksichtige verschiedene Vorgaben des Bundesgerichts.Die Luzerner Polizei wollte ihr System zur Verfolgung von schweren Straftaten sowie vermissten und geflüchteten Personen nutzen.
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