Die Juristin Astrid Epinay von der Universität Freiburg plädiert für eine Fortsetzung des bilateralen Wegs mit der EU und betont die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Sie argumentiert, dass die Schweiz über diesen Weg am Binnenmarkt beteiligt sei und der EuGH das Gericht des Binnenmarktes sei. Sie sieht darin keine Aushöhlung der direkten Demokratie oder der Kompetenzen des Schweizer Parlaments. Allerdings warnt sie vor den Risiken, aber auch den Vorteilen einer Anbindung an den Binnenmarkt.
Die an der Universität Freiburg tätige Juristin Astrid Epinay wirbt in derfür eine Fortsetzung des «bilateralen Wegs», bei der der Europäischen Gerichtshof eine zentrale Rolle spielt für die Streitbeilegung, also für eine Anbindung mit Unterstellung unter das EU-Gericht.
Damit kommt sie zum Trick: Um den Zugang zum Binnenmarkt zu erhalten, seien drei bedeutende bilaterale Abkommen nötig, schreibt Epinay: für den Produkteaustausch das Abkommen über technische Handelshemmnisse, sodann das Land- und Luftverkehrsabkommen sowie die Personenfreizügigkeit. Denn der Marktzugang der Schweiz wird gewährleistet durch das Freihandelsabkommen mit der EU von 1972. Produkte können demnach im EU-Raum verkauft werden, wenn diese die Vorschriften erfüllen.Erstens: Der vielgepriesene bilaterale Vertrag über Handelshemmnisse erleichtert einfach die Zertifizierung der Produkte ein wenig, das betrifft mehr oder weniger die Unkosten.
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