Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier: So war der erste Gerichtstag

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Die Justiz muss feststellen, wie viel Gewinn Ringier mit persönlich­keits­verletzenden Artikeln im «Blick» erzielte. Das ist eine Premiere in der Schweiz. Vor Gericht ging es hoch her.

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Die Anwesenheit der «Blick»-Chefredaktorin Steffi Buchli im Gerichtssaal signalisiert, dass es an diesem Vormittag vor dem Zuger Kantonsgericht für das Medienhaus Ringier um einiges geht: Dass diese Artikel persönlichkeitsverletzend waren, hat das Zuger Kantonsgericht bereits in einem früheren Urteil festgestellt.

Die Formel für Onlinepublikationen sei ganz einfach, sagte Zulauf in ihrem Plädoyer: Die Artikelaufrufe müssten mit der Anzahl der Werbungen und deren Preis multipliziert werden. Daraus resultiere der Erlös. Davon müsse man nur noch die Kosten abziehen – und schon habe man den Gewinn, den ein Medienhaus mit einem einzelnen Artikel gemacht habe.

Trotz dieses grundsätzlichen Einwands, der gemäss Anwältin Rena Zulauf erst spät eingebracht wurde, ging der Vertreter des Medienhauses auf Spiess-Hegglins Klage auf Gewinnherausgabe ein. Spiess-Hegglins Team gehe von viel zu hohen Einnahmen aus, zum Beispiel dem angenommenen Preis von 40 Franken für tausend Seitenaufrufe für Onlinewerbung, dies sei «fern der Realität». Der Verband Schweizer Medien gehe von etwa 7 Franken aus.

Dies kritisierte der Ringier-Anwalt scharf: Die Gewinnvorstellungen von Spiess-Hegglins Experten seien «illusorisch». Wenn man ihrem Gutachten folgen würde, komme man allein bei «Blick online» auf einen Gewinn von über 200 Millionen Franken pro Jahr. De facto betrage der gesamte Gewinn der Ringier-Gruppe im Jahr 2014 gut 21 Millionen Franken.

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