Jolanda Spiess-Hegglin fordert von Ringier 430'000 Franken

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Der Verlag muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden «Blick»-Artikeln herausgeben. Die Summe hat Spiess-Hegglin nun beziffert.

Der Verlag muss der ehemaligen Zuger Kantonsrätin den Gewinn aus vier persönlichkeitsverletzenden «Blick»-Artikeln herausgeben. Die Summe hat Spiess-Hegglin nun beziffert.

Ringier indes hielt an seinem Standpunkt fest, nicht auf die Forderungen eintreten zu wollen und dass die Klage abzuweisen sei. Die Rechtsvertretung des Verlages schickte ihrem Plädoyer voraus, dass die beklagte, heutige Ringier AG seit einer Umfirmierung im Oktober 2019 nicht mehr diejenige Gesellschaft sei, welche 2014 die Herausgabe des «Blick» und «Blick am Abend» verantwortet habe.

Im Nachgang dieser dreistündigen Hauptverhandlung in Sachen Spiess-Hegglin gegen Ringier stehen zwei zentrale Punkte im Raum: Einerseits geht es um den berechtigten Anspruch auf eine ausgewogene, faire Berichterstattung ohne Persönlichkeitsverletzungen und damit auch um die Förderung von qualitativ gutem, hochwertigem Journalismus.

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