Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels hat am Donnerstag einen Jäger wegen Wilderei verurteilt. Er machte sich zudem strafbar, weil er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert hatte. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe und ein temporäres Jagdverbot aus.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels hat am Donnerstag einen Jäger wegen Wilderei verurteilt. Er machte sich zudem strafbar, weil er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert hatte. Das Gericht sprach eine bedingte Freiheitsstrafe und ein temporäres Jagdverbot aus.Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte zwei Rothirsche illegal geschossen hatte.
Der Richter hielt fest, dass mit diesen Aufnahmen in der Öffentlichkeit zwar die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten verletzt worden seien. Dies hatte auch der Verteidiger bemängelt. «Das Interesse des Staates an der Verfolgung der Taten ist in diesem Fall aber höher als der Schutz der Persönlichkeitsrechte», so der Richter. Er ergänzte: «Für mich waren es schwere Straftaten und keine Bagatellen.
Weiter seien bei der Hausdurchsuchung Geweih-Trophäen gefunden worden, die nicht wie vorgeschrieben deklariert worden seien. Wären die Rothirsche legal geschossen worden, hätte der Jäger diese auch deklarieren können, so die Staatsanwaltschaft.Weitere Fragen ergäben sich zum präparierten Schädel eines geschützten Luchses im Schlafzimmer des Beschuldigten, so der Staatsanwaltschaft.
Der Staatsanwalt wies weiter darauf hin, dass bei einer Hausdurchsuchung eine illegale Waffe sowie illegales Waffenzubehör gefunden worden sei. Damit habe der Beschuldigte gegen das Waffengesetz verstossen. Zahlreiche Waffen seien zudem in unverschlossenen Schränken aufbewahrt gewesen und damit ungenügend vor dem Zugriff Dritter geschützt gewesen.Der Verteidiger des Beschuldigten hatte während des Prozesses einen vollumfänglichen Freispruch gefordert.
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