Ein Jäger muss sich vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG am Donnerstag wegen des Vorwurfes der Wilderei verantworten. Zudem soll er einen geschützten Luchs ohne Bewilligung präpariert und gegen das Waffengesetz verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe sowie ein temporäres Jagdverbot.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine Busse von 7000 Franken.Die St. Galler Staatsanwaltschaft wirft dem heute 58-Jährigen vor, zwei Rothirsche illegal geschossen zu haben. In einem Fall sei er zudem unerlaubterweise in der Nacht auf die Rotwildjagd gegangen. In beiden Fällen habe er die Abschüsse gegenüber dem Wildobmann seiner Jagdgesellschaft verheimlicht und diese auch nirgends deklariert.
In einer weiteren Nacht war der Mann gemäss Anklageschrift wiederum unerlaubt und in einem Gebiet, für das er nicht jagdberechtigt war, auf der Pirsch. Dabei tappte er in eine Fotofalle. Als der Jäger dies bemerkte, soll er die Kamera entfernt haben.
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