Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien dürfen bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen

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Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien dürfen bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen
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Ab Januar können alle Grenzgänger bis zu 25 Prozent Homeoffice machen, ohne Folgen für die Besteuerung und den Grenzgänger-Status.

Ab Januar können Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die zwischen der Schweiz und Italien pendeln, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen oder Folgen für den Grenzgänger-Status hat. Dies haben Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihr italienischer Kollege, Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti, am Freitag so beschlossen.

Damit sei die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgänger mit Italien dauerhaft geregelt. Zudem sei beschlossen worden, die von beiden Ländern im April 2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern. Beide Länder werden bis Ende November Sonderregeln für die Homeoffice-Besteuerung für das Jahr 2023 vereinbaren. Die Finanzministerin zeigte sich zufrieden.

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