Die Lektion des Tages: Parkiert ein Fremder auf dem eigenen Grund, darf man nicht die Nerven verlieren. Sonst kann es ins Geld gehen.
Ein Mann aus dem innern Kantonsteil von Schwyz hat eine Busse samt Kosten von 2580 Franken kassiert. Per Strafbefehl verurteilte die Staatsanwaltschaft den Garagier wegen Nötigung und mehrfacher Beschimpfung. Die ebenfalls ausgesprochene Geldstrafe von 6900 Franken wird aufgeschoben.
Was war passiert? Ein Auswärtiger stellte im Juni 2023 seinen Lieferwagen auf dem privaten Vorplatz des Einheimischen ab. Dieser machte kurzen Prozess und blockierte den Transporter mit zwei eigenen Fahrzeugen. Der Parksünder konnte zwei Stunden lang nicht wegfahren – und reichte Anzeige ein. Auch wegen der bösen Worte, die gefallen sein sollen.
Jetzt ist es zur Verurteilung gekommen. Der Garagier habe gedacht, er könne auf seinem Grundstück machen, was er wolle. Das ist falsch, wie es im Strafbefehl heisst: «Der Grundeigentümer hatte keine Rechtfertigung dafür, den Chauffeur an seiner Wegfahrt zu hindern.»Der Innerschwyzer hat vorgemacht, was man gescheiter nicht tun sollte, wenn ein fremdes Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück steht.
Deshalb gilt: am besten gleich die Polizei kontaktieren. «Die Kantonspolizei hat die Möglichkeiten, den Halter zu eruieren», so der Schwyzer Polizeisprecher Roman Gisler zum «Boten». Auch dann, wenn das Kontrollschild im öffentlichen Fahrzeugregister nicht publiziert ist. Die Kapo wird versuchen, den Falschparkierer zu kontaktieren.
In einem Notfall oder wenn etwa der Grundeigentümer wegen des fremden Autos selber nicht mehr wegfahren kann, wird die Polizei direkt den Abschlepper kommen lassen – mit dem Vorteil, dass dann der ganze Fall sauber dokumentiert ist. Aber auch hier gibt es keine Garantie, dass der Falschparkierer die Kosten übernehmen wird. Allenfalls müssten die Auslagen für den Abtransport auf dem zivilrechtlichen Weg eingefordert werden.
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