Gabi Coray, 59, aus Mauren will sich sowohl für das Gemeindepräsidium von Berg als auch für den vakanten Bundesratssitz der Mitte bewerben. Obwohl ihre Ambitionen beeindruckend sind, stoßen sie auf ein rechtliches Hindernis. Die Bundesverfassung verbietet es, gleichzeitig Mitglied des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates oder des Bundesgerichts zu sein. Coray sieht die beiden Ämter als «Teilzeitjobs» und ist optimistisch, dass sie beides bewältigen kann.
Gabi Coray aus Mauren hat sich offiziell für den freien Bundesrat ssitz der Mitte beworben. Gleichzeitig will sie am Sonntag das Gemeindepräsidium von Berg erobern. Wie sie beides unter einen Hut bringen will – und weshalb das gar nicht erlaubt ist. Coray ist überzeugt, dass sie beide Ämter erfolgreich ausführen kann. «Jetzt ist meine Zeit», sagt sie selbstbewusst. «Ich will nicht nur Berg er Gemeindepräsidentin werden, sondern auch gleich Bundesrätin.
» Die beiden Exekutivämter würde «Gabi National» problemlos parallel ausführen, denn «schliesslich sind es nur Teilzeitjobs». Doch das ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Bundesverfassung bestimmt, dass «Mitglieder des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates sowie Richterinnen und Richter des Bundesgerichts nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Behörden sein können.» Die Einhaltung dieser Unvereinbarkeitsregel wird gemäss Bundesverfassung periodisch und auch in Einzelfällen überprüft. Bei Gabi Coray sind beide Würfel bereits gefallen. Nicht nur in Berg ist sie eine offizielle Kandidatin, auch der Generalsekretär der Bundesversammlung, Philippe Schwab, hat ihr ihre handgeschriebene Bewerbung per Schreiben inklusive Merkblatt über die Gesetze und Abläufe der Bundesratswahl bestätigt. In Letzterem steht mitunter: «Alle Schweizerinnen und Schweizer, die über politische Rechte in Bundessachen verfügen – also all jene, die 18 Jahre alt sind und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind –, sind in den Bundesrat wählbar.» Verboten ist Corays Vorgehen nicht. Auch hat das Vorliegen einer Unvereinbarkeit nicht die automatische Ungültigkeit der Wahl zur Folge. Gabi Coray müsste sich im Fall ihrer Doppelwahl für das eine oder andere Amt entscheiden. Diesen Umstand nimmt sie locker. «Bei zwei Wahlsiegen würde ich mir die Wahl des Amts bei einem Hundespaziergang durch den Kopf gehen lassen.» Für den hypothetischen «Fall der Fälle» würde sie als Bundesrätin viel Homeoffice von Mauren aus machen, um sich den langen und umständlichen Arbeitsweg nach Bern zu sparen. Auf die Bemerkung, dass ihr zu Hause ja offenbar nicht nur ein Drucker, sondern die komplette Infrastruktur für eine solche Arbeit fehle, meint sie: «Vom ersten Bundesratslohn werde ich mir entsprechende Gerätschaften kaufen.» Auch vor dem vakanten Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), welches die abtretende Bundesrätin Viola Amherd zuletzt innehatte, hätte Coray keine Angst. «Für diese Aufgabe bin ich kriegerisch genug.» Ist dieses Ziel nicht schlichter Grössenwahn? Coray winkt ab. «Lieber Grössenwahn im Kopf als das Herz in der Hose.
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