Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ab 2026 schlägt der Bundesrat höhere Lohnbeiträge oder eine Kombination über die Mehrwertsteuer vor. Einschätzungen von SRF-Bundeshausredaktor Urs Leuthard.
Sie soll die Zusatzkosten der 13. AHV-Rente zusammen mit dem auf 19.5 Prozent der AHV-Ausgaben angepassten Bundesbeitrag soweit decken, dass im Jahr 2030 ein Fondsstand von 100 Prozent derAHV-Ausgaben erreicht wird. Den effektiven Satz will der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.
Korrektur der Finanzperspektiven ohne grossen EinflussDie Kosten der 13. Altersrente liegen 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp fünf Milliarden Franken. Die vor Wochenfrist mitgeteilte Korrektur der AHV-Finanzperspektiven habe insgesamt nur einen geringen Einfluss, schreibt der Bundesrat: «Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einführung der 13.
Auch unter diesen neuen Rahmenbedingungen kommt der Bundesrat in seinen Erwägungen zum Ergebnis, dass gleichzeitig mit der Umsetzung der 13. Altersrente auch ihre Finanzierung sichergestellt werden soll. Je länger eine Zusatzfinanzierung hinausgezögert werde, desto rascher sinke der Stand des AHV-Ausgleichsfonds.
Bundesanteil soll nur auf 19.5 Prozent sinkenEtwas nachgegeben hat der Bundesrat beim Bundesbeitrag an die höheren AHV-Ausgaben: Statt der Senkung von 20,2 Prozent auf 18,7 Prozent schlägt er nun eine Senkung auf 19,5 Prozent vor. Damit trägt der Bundeshaushalt 2030 rund 500 Millionen Franken an die 13. AHV-Rente bei. Der Bundesrat begründet sein Festhalten an der Senkung trotz mehrheitlicher Ablehnung in der Vernehmlassung mit der finanziellen Lage.
05:59 Video Bundesrat schlägt zwei Varianten zur neuen AHV-Finanzierung vor Aus Tagesschau vom 27.03.2024. abspielen. Laufzeit 5 Minuten 59 Sekunden.
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