Aufgrund der fehlerhaften Berechnungen des Bundes zur AHV wurden Beschwerden gegen die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters angekündigt. Der Vorwurf, die Angaben im «Abstimmungsbüchlein» seien mit den fehlerhaften Formeln berechnet worden, hat sich nun offiziell bestätigt.
Bis heute Abend können Beschwerden gegen die Abstimmung über die AHV-Reform 21 eingereicht werden, die vom Schweizer Stimmvolk am 25. September 2022 sehr knapp angenommen worden ist. Aus den Reihen der Grünen und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds sind solche Beschwerden angekündigt worden.
An der Medienkonferenz des BSV vom Dienstag hat der zuständige stellvertretende Direktor Bruno Parnisari diese Frage nicht klar beantwortet und einzig festgehalten: «Die Formeln waren eventuell schon falsch.» Auf entsprechende Nachfrage hat Parnisari gesagt, er müsste noch kontrollieren, ob die fehlerhaften Formeln damals bereits im Berechnungsprogramm enthalten gewesen seien.
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