Familienvater wegen Pfändungsbetrugs und Urkundenfälschung verurteilt

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Familienvater wegen Pfändungsbetrugs und Urkundenfälschung verurteilt
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Ein Familienvater aus der Region Wil wurde wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Er verheimlichte dem Betreibungsamt über neun Jahre hinweg Einnahmen in Höhe von mehr als 120’000 Franken und reichte verfälschte Lohnabrechnungen ein.

Ein Familienvater aus der Region Wil steht wegen Pfändung sbetrugs und Urkundenfälschung vor dem Kreisgericht in Flawil. Er soll dem Betreibungsamt von 2014 bis 2023 Einnahmen in Höhe von mehr als 120’000 Franken verheimlicht haben. Laut Anklageschrift hat der 40-jährige Informatiker, der 6000 bis 6300 Franken im Monat verdient, 31 Mal Pfändung en auf dem Konto gehabt.

Das Gericht listet zahlreiche Forderungen der Steuerämter von Gemeinde, Kanton und Bund über insgesamt fast 50’000 Franken auf. Bei einer Pfändung muss der säumige Schuldner dem Betreibungsamt alle Einnahmen nennen. Sarto soll dabei zu tiefe Beträge genannt haben und somit insgesamt 122’350 Franken vor dem Betreibungsamt versteckt haben. Die nicht befriedigten Forderungen der Gläubiger sind eine Folge dieser Täuschungen. Zudem hat Sarto dem Betreibungsamt verfälschte Lohnabrechnungen eingereicht, weshalb die Anklage wegen Urkundenfälschung erhoben wurde. Sarto gibt den Vorwurf der Staatsanwältin zu und erklärt sein Verhalten damit, dass er keine andere Möglichkeit gesehen habe, der Familie den Lebensstandard zu bieten, den er ihr schuldig gewesen sei. Nach den ersten Täuschungen habe er aus Angst vor dem Auffliegen weitergemacht. Er betont, dass er das zurückbehaltene Geld für die Familie verwendet habe, für Essen, Kleider oder für Aktivitäten der Kinder, nicht für Luxusgüter, Strandferien oder Geldspiele. Zeitweise sei es ihm psychisch sehr schlecht gegangen und er habe einen Arzt aufsuchen müssen. Als er aufgeflogen sei, sei ein grosser Druck von ihm abgefallen. Bei der Frage nach der Reaktion der Ehefrau auf die Verfehlungen zögert er lange, gibt aber schließlich zu, dass sie sehr enttäuscht und traurig gewesen sei. Die Verteidigerin plädiert für acht Monate Freiheitsstrafe. Sie betont die Geständnis des Mandanten, die pünktliche Begleichung der Schulden in Monatsraten und die Verwendung des Geldes für die Familie. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, bedingt erlassen mit zwei Jahren Probezeit. Zudem muss Sarto die Verfahrenskosten von 2300 Franken bezahlen.

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