Ex-Obdachloser für Internetbetrug und Einbrüche verurteilt

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Ein ehemaliger Obdachloser wurde am Bezirksgericht Kulm für Internetbetrug und Einbrüche verurteilt. Der 31-Jährige hatte über einen längeren Zeitraum hinweg diverse Produkte über Internet bestellt und diese dann vor der Haustüre abgeholt. Er beging zudem Einbrüche in Forstmagazine, Vereinsräume und Wohngebäude, um sich Unterkünfte, Essen und Geld zu beschaffen. Das Gericht sprach ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen 24 Monate bedingt ausfallen.

Ein Mann ohne festen Wohnsitz betätigte sich über lange Zeit als Dieb, brach auch in Gebäude ein und übernachtete dort. Nun steht er für seine Taten gerade – doch das Gericht spricht nur einen Teil der Strafe bedingt aus. Der Beschuldigte, er ist heute 31 Jahre alt, hatte einst eine Lehre als Logistiker abgebrochen. Der Beruf habe ihm nicht gefallen, und auch in der Schule gab es Probleme.

Also schlug sich der Schweizer mit Gelegenheitsjobs durch, bis er über einen längeren Zeitraum keinen Job mehr fand. Schliesslich kam es auch mit seinem Mitbewohner zu Problemen, und so war der Mann plötzlich nicht nur arbeitslos, sondern hatte auch keinen festen Wohnsitz mehr. Weil er keinen festen Wohnsitz hatte, erhielt er keine Sozialhilfe – dementsprechend schlecht stand es um seine finanziellen Verhältnisse. \Im Juli 2021 hielt sich der Mann die meiste Zeit in einem Waldstück im Wynental auf. Ein ungewöhnlicher Tatort für das Delikt, das ihm in dieser Zeit zur Last gelegt wird: Internetbetrug. Der Beschuldigte hatte auf den Internetseiten hanfpost.ch, bergzeit.ch und campz.ch diverse Produkte für insgesamt etwas über 400 Franken bestellt. Mangels eigener Adresse gab er diejenige seiner Mutter an, die gerade in den Ferien war, und wählte die Zahlungsoption «auf Rechnung». Die Pakete entwendete er dann vor der Haustüre – bezahlt hat er die Rechnungen nicht. Doch das ist nur eine der Straftaten, die der Beschuldigte mittlerweile eingestanden hat. Um sich etwas zu essen zu kaufen, einen Schlafplatz zu haben oder um in ein Hotel gehen zu können, beging er diverse Einbrüche und Diebstähle: Im Oktober 2021 sägte er die Wandvertäfelung des Forstmagazins in Bettwil auf, wuchtete die Bürotüre auf, musste das Gebäude jedoch ohne Beute wieder verlassen. In Gränichen schlug er ein Garderobenfenster des Forstwerkhofs ein und nahm 200 Franken aus einer Vereinskasse mit. In Seon schlug er mit einem Stein eine Scheibe des Büros des Forstbetriebs ein, wo er 850 Franken in einer Geldkassette fand. In Unterkulm drang er dann auch in bewohnte Liegenschaften ein, drei Mal: Er lud seinen mitgebrachten Laptop an der Steckdose auf. Delikt Nummer dreizehn, das die Staatsanwaltschaft ihm zur Last legt, geschah am 1. Januar 2022. Damals hatte er die Eingangstüre zu einem Wohngebäude und danach die Türe zu einem Hobbyraum mit einem Schraubenzieher aufgehebelt. Um 1.44 Uhr trat er die Polizei- und Untersuchungshaft an – sie dauerte 33 Tage. \«Es war nicht schön, ziemlich einschneidend», erklärt er dem Bezirksgericht Kulm. Trotzdem hatte er nach diesem Erlebnis die Kurve noch nicht gekriegt. Im April 2022 gelangte er mehrfach über die unverschlossene Haupteingangstüre ins Tenniscenter in Teufenthal, konsumierte diverse Lebensmittel, duschte und übernachtete dort. Bis im Januar 2024 wiederholte er dieses Spiel noch etwa zehn Mal. Im März und April hatte er sich dann in Unterkulm mehrmals in «jagdlichen Einrichtungen aufgehalten und genächtigt», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Insgesamt erbeutete er auf seinen Touren rund 4000 Franken, der Sachschaden wird mit über 10'000 Franken beziffert. Mittlerweile arbeitet der 31-Jährige in der Landwirtschaft und will sich in diesem Bereich weiterbilden – er scheint den Tritt im Leben doch noch gefunden zu haben. «Er war kooperativ und geständig, zeigte Einsicht und Reue», fasst der Staatsanwalt an der Verhandlung zusammen. Negativ werte er jedoch, dass der Beschuldigte «noch einmal ins alte Fahrwasser geriet». Der Mann möchte für seine Taten geradestehen, die Forderungen begleichen und hat sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafmass einigen können – so kam es am Bezirksgericht Kulm zu einem abgekürzten Verfahren. Die Richterinnen und Richter prüften den Fall und erklärten sich mit dem Vorschlag einverstanden: Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Für 24 Monate wird ihm der bedingte Vollzug gewährt, ein halbes Jahr wird vollzogen. «Es macht den Anschein, dass der Beschuldigte im letzten Dreivierteljahr einen Plan für seine Zukunft entwickelt hat – das ist erfreulich», erklärt die Gerichtspräsidentin. Zudem wurde, und das ist dem Gericht wichtig, Bewährungshilfe angeordnet. Dies sei eine Art Auffangnetz. Die Gerichtspräsidentin mahnt jedoch den Beschuldigten: «Wir erwarten, dass Sie Ihren eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.

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