Ex-Mönch scheitert vor Bundesgericht

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Ein ehemaliger Mönch ist mit seiner Klage über 1,2 Millionen Franken gegen das Kloster Muri vor Bundesgericht gescheitert. Der pensionierte Mann forderte Entschädigung für entgangenes Einkommen.Ein ehemaliger Benediktiner-Mönch ist mit seiner Klage gegen die Abtei des heiligen Martin in Muri AG vor Bundesgericht gescheitert.Ein ehemaliger Benediktiner-Mönch ist mit seiner Klage gegen die Abtei des heiligen Martin in Muri AG vor Bundesgericht abgeblitzt.

Der Beschwerdeführer war als junger Mann in das Benediktiner-Kloster in Bozen/IT eingetreten, das zur Abtei in Muri gehört. Nach verschiedenen Stationen in seinem Leben stellte er 2006 ein Gesuch um Entbindung von den Pflichten und Rechten im Klerikerstand. Es dauerte 16 Jahre, bis die sogenannte Laisierung genehmigt wurde.

Weil er in dieser Zeit wegen der fehlenden Entbindung keine Stelle als Seelsorger annehmen konnte, klagte er gegen sein ehemaliges Kloster, das seiner Ansicht nach die Laisierung verschleppt hatte. Seine Klage reichte er in Obwalden ein, wie einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts zu entnehmen ist.In Sarnen befindet sich ebenfalls ein Benediktiner-Kollegium, das ursprünglich von Mönchen aus Muri gebildet wurde.

Entgegen der Ausführungen des Beschwerdeführers verzichtete gemäss Urteil des Bundesgerichts die gegnerische Seite nicht auf eine solche Schlichtungsverhandlung – auch nicht konkludent. Der Klage gingen verschiedene vergebliche Verhandlungen zwischen dem Beschwerdeführer und den Benediktinern voraus. Bunte, gruselige Skelette oder geschminkte Gesichter als Totenkopf: Das sind die Motive des Festes Día de los Muertos in Lateinamerika.

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