Die EU-Staaten beschliessen neue Regeln zur Strafverfolgung von Sanktionsumgehern.
einzudämmen, haben die EU-Staaten neue Regeln zur Strafverfolgung beschlossen. Die am Freitag angenommenen Vorschriften sehen vor, dass künftig überall in der Europäischen Union Zuwiderhandlungen geahndet werden müssen. Dazu zählen etwa die Hilfe bei der Umgehung eines Reiseverbots, dermit sanktionierten Gütern oder die Durchführung verbotener Finanztätigkeiten.
«Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Verstösse gegen EU-Sanktionen mit wirksamen und verhältnismässigen strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden, die je nach Straftat unterschiedlich sind.» Dies erklärte der Rat der Mitgliedstaaten am Freitag zu den neuen Vorschriften. So gilt es demnach sicherzustellen, dass bei einem vorsätzlichen Verstoss gegen Sanktionen auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann.
Die Neuregelung gilt für Verstösse gegen alle EU-Strafmassnahmen. Hintergrund ist allerdings insbesondere die Umgehung von Sanktionen, die die EU wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlassen hat. Dazu gehören etwa Einfuhrverbote für Rohöl, Kohle, Stahl, Gold und Luxusgüter, Ausfuhrverbote für militärisch nutzbare Produkte sowie Strafmassnahmen gegen Banken und Finanzinstitute.
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