Das Bundesamt für Justiz sieht das EU-Verhandlungsergebnis nicht im obligatorischen Referendum.
Bundesamt für Justiz: Das Ergebnis der EU-Verhandlungen kann laut aktueller Verfassung wahrscheinlich nicht einem obligatorischen Referendum unterzogen werden. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLYgemäss geltender Verfassung wohl nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz in einer rechtlichen Analyse, die deram Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.
Damit dürften – je nach konkretem Ergebnis der Verhandlungen – die Abkommen gemäss der Analyse nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Somit würde das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht erforderlich. Die Hürde für die EU-Vorlage bei einerwollte sich am Mittwoch in der Frage nicht festlegen.
In einigen Bereichen seien konkrete Fortschritte erzielt worden, schrieb er in einer Mitteilung. In anderen Bereichen, etwa bei der Zuwanderung und beim Lohnschutz, stimmten die Positionen «noch zu wenig» überein. Hier müssten sich die Positionen der Delegationen noch weiter annähern.Seit der Aufnahme der Verhandlungen mit der EU-Kommission Mitte März dieses Jahres fanden mehr als siebzig Sitzungen statt.
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