Am Mittwoch hat der dritte Prozesstag im Fall Hefenhofen vor Obergericht stattgefunden. Der Verteidiger von Ulrich K. hat im Rahmen der Vorfragen Stellung genommen.
«Es ist peinlich für die Staatsanwaltschaft»: Verteidiger von Ulrich K. zerpflückt die Anklage gegen seinen Mandanten
Es ist der dritte Prozesstag im Fall Hefenhofen vor Obergericht. Erstinstanzlich hat das Bezirksgericht Arbon der Staatsanwaltschaft eine schmerzhafte Niederlage beschert. Es hat nämlich fast keine der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise zugelassen. Im Gegenteil. Das Verfahren gegen den wegen mehrfacher Tierquälerei angeklagten Ulrich K. sei unfair und wider seine verfassungsmässigen Rechte gewesen.
Hauptpunkt der Verteidigung ist, dass die Staatsanwaltschaft viel früher als am 8. August 2017 die Strafuntersuchung hätte eröffnen sollen. «Es gab schon mehrere Tage davor einen hinreichenden Tatverdacht, der die Eröffnung einer Strafuntersuchung nötig gemacht hätte», sagt der Verteidiger.
Bei der Replik des Staatsanwaltes wird klar: Dessen Fokus ist ein anderer. Der Eröffnungszeitpunkt für das Strafverfahren ist für die Staatsanwaltschaft nicht gleich wichtig. Das Verfahren und die fürsorgerische Unterbringung von Ulrich K. als unfaires Verfahren zu bezeichnen, sei «aus der Luft gegriffen». Die Befragung der Zeugen sei wichtig, hält der Staatsanwalt fest.
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