Hefenhofen-Prozess: Ulrich K.s Verteidiger schiesst sich auf die Staatsanwaltschaft ein +++ Grossaufgebot der Polizei auf dem Hof des Beklagten

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Der umstrittene Fall des Landwirts Ulrich K. wird am Thurgauer Obergericht neu verhandelt. Nach einem Freispruch durch das Bezirksgericht Arbon im März 2023 versucht die Staatsanwaltschaft, zuvor als unverwertbar eingestufte Beweismittel wieder in die Anklage einzuführen.

Hefenhofen-Prozess: Ulrich K.s Verteidiger schiesst sich auf die Staatsanwaltschaft ein +++ Grossaufgebot der Polizei auf dem Hof des Beklagten

Nach diesen Ausführungen beendet die vorsitzende Richterin den Verhandlungstag. Wir bedanken uns fürs Mitlesen und halten Sie auf unseren Plattformen über die weiteren Entwicklungen auf Ulrich K.s Hof auf dem Laufenden.Während die Staatsanwaltschaft ihre Darlegungen aus dem Eröffnungsplädoyer verteidigt, wurde die Thurgauer Kantonspolizei mit einem Grossaufgebot auf dem Hof von Ulrich K. gesichtet. Warum die Polizei vor Ort ist, ist noch unklar.

Die Behauptung, die Staatsanwaltschaft habe mit Hofräumung am ersten Tag nichts zu tun, es handle sich dabei lediglich um eine verwaltungsrechtliche Massnahme, sei damit «ganz klar widerlegt». Alles deute darauf hin, dass die Hofräumung eine koordinierte Aktion zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Veterinäramt gewesen und die Strafuntersuchung folglich spätestens dann faktisch eröffnet worden sei.

Und weiter: «Jahrelang haben die Behörden dieses Narrativ gepflegt – und die Medien dies klickträchtig wiedergegeben. Dieses Narrativ ist aber nachweislich falsch und widerlegt.»Ulrich K.s Verteidiger hat das Wort.

«Abschliessend ersuche ich Sie, geschätzte Oberrichterinnen und Oberrichter, die von der Staatsanwaltschaft beantragten Beweisannahmen zu verfügen – und zumindest jenen teilweise ehemaligen Amtspersonen ihre verdienten Stimmen zurückzugeben.»Die Strafuntersuchung sei korrekterweise erst am 8. August 2017 eröffnet worden. Das Auffinden eines Tierskeletts gab konkreten Ausschlag, einen Hausdurchsuchungsbefehl zu erlassen und damit ein Verfahren zu eröffnen.

Andererseits entspreche die Argumentation betreffend Unverhältnismässigkeit nicht den Tatsachen. Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass mildere Mittel wie Auflagen, Weisungen und/oder Teiltierhalteverbote denkbar gewesen wären – dabei blende sie die schwierige Vergangenheit mit dem Beschuldigten erneut aus. «Die Argumentation erscheint aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht stichhaltig.

Zudem blende die Vorinstanz die Zustände auf dem Betrieb in Hefenhofen aus. Die Behauptung, bei den Kontrollen sei immer alles in Ordnung gewesen, treffe nicht zu. «Wenn das so wäre, stellt sich die Frage, warum denn überhaupt ab März 2014 die Arbeitsgruppe in der Sache Ulrich K. und ab Januar 2016 ein Mediationsverfahren hätte eingerichtet werden müssen.»

Die Vorinstanz übernehme mit dieser Sichtweise «zu unrecht, einseitig und nahezu wortwörtlich die Argumentationslinie des Ulrich K. – und lässt die Seite der Behörden praktisch vollständig ausser Betracht». Diese Sichtweise der Vorinstanz sei falsch. Ausserdem habe man es unterlassen, sämtliche anlässlich der Hofräumung angetroffenen und erhobenen tierschutz- und tierseuchenrelevanten Missstände rechtlich zu durchleuchten und zu beurteilen.

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