Ein 28-jähriger Eritreer wurde am Bezirksgericht Zürich wegen eines brutalen Angriffs auf zwei Frauen am Zürcher Hauptbahnhof zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen des Motivs des Angriffs und der psychischen Erkrankung des Mannes handelt es sich um einen Fall, der viele Fragen aufwirft.
Das Bezirksgericht Zürich hat einen Eritreer nach einer brutalen Attacke auf zwei Frauen am Zürcher Hauptbahnhof zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund der psychiatrischen Erkrankung des Mannes, die als paranoider Schizophrenie diagnostiziert wurde, wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Gericht sprach am Mittwoch auch eine Landesverweisung von 15 Jahren aus – der maximalen Dauer – wie die NZZ und der Tages-Anzeiger übereinstimmend berichten.
Laut den Berichten führte der Richter aus, dass die damals 55-jährige Opfer bei der Attacke gestorben wäre, wenn die Sanitäter nicht rechtzeitig eingetroffen wären. Der Angriff im Februar 2023 im unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse wurde von Videokameras aufgezeichnet. Das Motiv des Angriffs bleibt bis heute rätselhaft. Gemäß der Anklageschrift rastete der 28-Jährige aus, als die 55-Jährige am Ende der Rolltreppe an ihm vorbeiging und dabei den Rollkoffer streifte. Der Beschuldigte sagte, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Während des Angriffs schlug der Mann sein Opfer mit der Faust ins Gesicht und trat ihm mehrfach gegen den Kopf. Eine 16-Jährige, die zur Hilfe eilte, wurde ebenfalls ins Gesicht getreten. Erst die Bahnpolizei konnte den Angreifer stoppen. Neben seiner psychischen Erkrankung soll der 28-Jährige ein massives Problem mit Alkohol haben. Er werde aggressiv, wenn er trinkt, gab er vor Gericht zu. Getrunken hatte er demnach auch am Tatabend. Laut eigenen Angaben befand sich der Beschuldigte auf der Heimreise aus Äthiopien, wo er und sein Bruder ihre Mutter trafen. Diese wohne immer noch in Eritrea. Nach der gemeinsamen Reise mit dem Flugzeug nach Genf und dem Zug nach Zürich trennten sich die Wege der Brüder. Bevor er in den Kanton Thurgau weiterfahren wollte, habe er in Zürich Alkohol getrunken, erklärte der 28-Jährige gemäß der NZZ. Wegen versuchter Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung, beides Katalogtaten, sprach das Gericht die Landesverweisung aus. Ein Härtefall sei der Eritreer, der als 17-Jähriger in die Schweiz kam, nicht. Vorerst bleibt er in der Klinik. Die Massnahme dauert bis zu fünf Jahre und kann danach verlängert werden
Attacke Zürich Hauptbahnhof Eritrea Schizophrenie Landesverweisung Strafrecht
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