Wann ist eine persönliche Annäherung eine sexuelle Belästigung und wie kann ein Arbeitgeber angemessen darauf reagieren? Mit dem Thema beschäftigte sich nun das Obergericht.
Wann ist eine persönliche Annäherung eine sexuelle Belästigung und wie kann ein Arbeitgeber angemessen darauf reagieren? Mit dem Thema beschäftigte sich nun das Obergericht.Im Jahr 2022 versuchte ein damals 53-jähriger Angestellter eines Unternehmens aus der Region, sich einer 20-jährigen Kollegin zu nähern. Die Situation eskalierte, es kam zum Streit am Arbeitsplatz. Das Unternehmen reagierte mit einer fristlosen Kündigung gegenüber dem Mitarbeiter.
Gegen die fristlose Kündigung zog der Arbeitnehmer vor Gericht. Er klagte sein Gehalt bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist ein. Ausserdem die Änderung des Datums im Arbeitszeugnis, wann das Angestelltenverhältnis endete. Die Verfehlung müsse das Vertrauensverhältnis so tiefgreifend erschüttern, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten sei. Bei weniger schwerwiegenden Fällen müssten diese trotz Verwarnung mehrfach vorgekommen sein. Der Mann hatte der jungen Frau laut deren Aussagen zwar schon 2019 geschrieben, sie habe super ausgesehen und er wäre gerne mit ihr in den Ausgang gegangen .
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