Ein Wildhüter in der Surselva hat vor zehn Tagen drei Luchse für Jungwölfe gehalten und erlegt. Der Mann meldete den Fehler sofort und stellte Selbstanzeige. Die Konsequenz: Er darf sich nicht mehr an der Wolfsregulation beteiligen.
Vor zehn Tagen hat ein Wildhüter in der Surselva drei Luchs e statt drei Jungwölfe erlegt. Der Wildhüter , der auf der Suche nach drei Wolfswelpen des Vorabrudels war, identifiziert die Tiere mittels Wärmebildtechnik. Als er den Fehler nach dem Abschuss feststellte, meldete er diesen unverzüglich den vorgesetzten Stellen und stellte eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graubünden.
Der Wildhüter, der sich geirrt hat, war überzeugt, dass es sich um Wölfe handelt, wurde jedoch für die Luchse verantwortlich gehalten. Die acht Welpen wurden im September zum Abschuss freigegeben, fünf wurden bereits erlegt. Die Wildhüter dürfen sich nicht mehr an der Wolfsregulation beteiligen, die bis Januar dauert. Das Amt für Jagd und Fischerei bedauert den Vorfall und erklärt ihn als einen groben Fehler, der nicht passieren dürfte. Es bleibt jedoch zu klären, wie es zu diesem Missverständnis kommen konnte
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