Gegen einen Mann ist im Kanton Graubünden eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden. Er hatte sich nach einer nächtlichen Jagd selber angezeigt.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieGegen einen Mann ist im Kanton Graubünden eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden. Er hatte sich nach einer nächtlichen Jagd selber angezeigt.Ein Bündner Wildhüter hat bei der Jagd auf Wölfe versehentlich drei Luchse erschossen. Es handelt sich um zwei Jungtiere und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag in einer Mitteilung. Der Vorfall geschah nachts in der Bündner Surselva. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt. Nach der Selbstanzeige des Wildhüters sei eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden, schrieb das AJF weiter. Man bedaure den Vorfall ausserordentlich und werde ihn im Detail aufarbeiten. Der betroffene Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen.
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