Diplomatenmord vor 30 Jahren: DNA-Beweise reichen nicht für Verurteilung

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Diplomatenmord vor 30 Jahren: DNA-Beweise reichen nicht für Verurteilung
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Ein Verdächtiger steht vor dem Bundesstrafgericht wegen des Mordes an einem ägyptischen Diplomaten aus dem Jahr 1995. Trotz eindeutiger DNA-Spuren und Fingerabdrücken wird der Hauptanklagepunkt mangels Beweisführung fallen gelassen. Der Mann wird jedoch wegen anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und erhält einen Landesverweis.

1995 bekannte sich eine islamistische Organisation zur Ermordung eines hochrangigen Beamten der ägyptischen Mission in Genf. 30 Jahre später steht nun ein Verdächtiger vor dem Bundesstrafgericht . Der 55-jährige Momo, wie er genannt wird, muss sich verantworten, was er als 26-Jähriger getan hat oder eben nicht getan hat. Trotz eindeutiger DNA-Spuren und Fingerabdrücken auf dem Tatort, der aus einem gelben Schaumstoff und braunem Klebeband bestand, ist die Beweisführung für das Gericht zu dünn.

Momo wird zwar wegen einer langen Liste von Nebenpunkten verurteilt, doch der Hauptanklagepunkt – die Beteiligung am Diplomatenmord – wird fallen gelassen. Das Gericht sah die Indizien nicht als ausreichend für eine rechtskräftige Verurteilung. Momo soll seine Freundin dreimal vergewaltigt haben. Dafür erhält er eine hohe Freiheitsstrafe von 15 Jahren und den längstmöglichen Landesverweis: Nach dem Gefängnis muss er die Schweiz für 15 Jahre verlassen. Die Bundesanwaltschaft, die für den Fall zuständig ist, da es sich um einen Diplomatenmord handelt, hatte 17 Jahre für die Mordtat und zusätzlich drei Jahre für die anderen Delikte gefordert. Das Gericht verhängte ein Strafmaß, das nur fünf Jahre tiefer liegt. Die Tat datiert aus dem November 1995. Alaa El Din Nazmi, ein hochrangiger Beamter der ägyptischen Mission in Genf, wurde in seiner Tiefgarage erschossen. Die Polizei fand einen Schalldämpfer aus gelbem Schaumstoff und braunem Klebeband an der Leiche. Kurz darauf bekannte sich eine islamistische Organisation zur Tat und behauptete, Nazmi sei für den ägyptischen Geheimdienst undercover tätig gewesen und habe in Europa gespient. Die Muslimbrüder, die älteste islamistische Bewegung, die bis heute als globales Netzwerk aktiv ist, gelten in ihrem Gründungsland Ägypten als Terrororganisation. Die Ermittlungen gingen dank technologischer Fortschritte in der Fingerabdruckanalyse und der DNA-Analyse auf die Spur von Momo. Das Bundesgericht ordnete im Jahr 2018 seine Haftentlassung an, weil die Beweislage zu dünn war. Die Bundeskriminalpolizei hatte sogar einen verdeckten Ermittler in seine Zelle eingeschleust, der jedoch keine neuen Erkenntnisse brachte. Nach seiner Freilassung kehrte Momo zu seiner Freundin zurück. Doch die Beziehung war toxisch. Nach seiner Zeit im Gefängnis behandelte er sie noch schlechter. Sie zeigte ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung an. Seit drei Jahren sitzt Momo deshalb wieder in Haft. Ein Gerichtspsychiater attestierte Momo manipulative Fähigkeiten und diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Das Bundesstrafgericht geht davon aus, dass Momo an der Herstellung des Schalldämpfers beteiligt war. Doch welche Rolle er beim Mord innehatte und was er über die Hintergründe der Tat wusste, ist für das Gericht nicht erwiesen. Die Indizien würden nicht ausreichen, um eine Beteiligung am Mord rechtsgenüglich nachzuweisen.

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