Für die Volksinitiative «Direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft» werden zurzeit Unterschriften gesammelt. Staatsrechtler Georg Müller hält das Begehren für fragwürdig.
Für die Volksinitiative «Direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft» werden zurzeit Unterschriften gesammelt. Staatsrechtler Georg Müller hält das Begehren für fragwürdig.
Es beginnt schon beim Motiv. Die Kompass-Initiative - von einem Komitee lanciert, dem drei Milliardären angehören - gibt vor, die direkte Demokratie in der Schweiz zu stärken. Aber in Wirklichkeit wollen die Initianten verhindern, dass die Erweiterungen der Bilateralen Verträge mit der EU zustande kommen.Nur vordergründig. Die Initiative zielt darauf ab, völkerrechtliche Verträge, die eine Übernahme wichtiger rechtssetzender Bestimmungen vorsehen, dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Dies würde bedeuten, dass solche Verträge nicht nur von der Mehrheit des Volkes, sondern auch von der Mehrheit der Kantone angenommen werden müssten. Die Initianten hoffen, dass die oft konservativeren, EU-kritischen kleineren Kantone das Ständemehr verhindern und somit die Bilateralen III blockieren. Das ist keineswegs ein Demokratieausbau.Die Verfassung sieht heute bereits vor, dass der Beitritt zu supranationalen Organisationen wie der EU einem obligatorischen Referendum unterliegt. Was die Kompass-Initiative vorschlägt, ist eine unnötige Ausweitung, welche den Entscheidungsprozess verzögern, komplizieren und unsicherer machen würde. Aber sie würde das Gewicht der Kantone in der Europapolitik stärken, indem sie ein Ständemehr verlangt. Das Ständemehr begünstigt kleinere und konservativere Kantone. Es würde in diesem Fall die demokratische Legitimität schwächen, nicht stärken. Stimmen aus kleinen Kantonen hätten ein überproportionales Gewicht gegenüber Stimmen aus grossen Kantonen. Das Ergebnis wäre eine Verzerrung der direkten Demokratie zugunsten von regionalen Minderheiten.Ja, eine Änderung von Artikel 164 der Bundesverfassung, die fordert, dass jede Übernahme wichtiger rechtssetzender Bestimmungen ausdrücklich geregelt und auf einen engen Sachbereich begrenzt wird. Dies zielt darauf ab, den sogenannten «autonomen Nachvollzug» von EU-Recht zu erschweren – eine Praxis, bei der die Schweiz ihre Gesetzgebung freiwillig an EU-Recht anpasst, um den gegenseitigen Marktzugang zu erleichtern. Damit würde die Initiative die Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken, selbst dann, wenn die Anpassung im eigenen Interesse liegt.Aber die Initiative würde die Schweiz in Verhandlungen mit der EU lähmen und könnte erhebliche rechtliche Unsicherheiten schaffen. Die Schweiz könnte nicht mehr flexibel und zeitgerecht auf Änderungen im EU-Recht reagieren. Dies würde nicht nur den aussen- und wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz zuwiderlaufen, sondern auch die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU beeinträchtigen. Die Verhandlungen über die Bilateralen III sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, während die Kompass-Initiative frühestens im nächsten Jahr zur Abstimmung kommen würde. Entfaltet sie dennoch eine Wirkung? Wenn die Initiative zustande kommt, ist es unwahrscheinlich, dass sie vor der Abstimmung über die Bilateralen III in Kraft treten würde. Das macht die Initiative zu einem verzweifelten Versuch, die bereits laufenden Verhandlungen zu stören. Das zeigt die Übergangsbestimmung, welche die Initiative auch noch enthält.Konkret legt die Übergangsbestimmung fest, dass bestehende Gesetze und Verträge, die wichtige rechtssetzende Bestimmungen beinhalten, von den neuen Regeln ausgenommen sind. Doch für Verträge wie die Bilateralen III würden rückwirkend die neuen Regeln gelten, falls sie nicht in einer obligatorischen Abstimmung von Volk und Ständen angenommen worden sind. Dies könnte dazu führen, dass die Bilateralen III mehrere Jahre nach ihrer Annahme erneut zur Abstimmung gebracht werden müssten.Die Rückwirkung der Initiative wäre verheerend. Eine solche Regelung könnte zu gravierender Rechtsunsicherheit führen, da bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte, die auf den Bilateralen III beruhen, infrage gestellt würden. Dies würde nicht nur die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, sondern auch private Geschäftsbeziehungen betreffen. Die EU wäre kaum bereit, ein solches Risiko einzugehen. Ist es nicht legitim, dass eine Initiative allein schon mit der Unterschriftensammlung eine politische Wirkung erzielen will? Es liegt nahe, dass die Initianten auf einen Abschreckungseffekt setzen. Sie wissen, dass ihre Initiative rechtlich und praktisch problematisch ist, hoffen aber, damit die Verhandlungen über die Bilateralen III zu torpedieren. Sollte dies ihr wahres Ziel sein, wäre dies ein verantwortungsloses Störmanöver. Für die Wahrung der aussen- und wirtschaftspolitischen Interessen sowie für die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Vertragsstaat wäre dies verheerend.Münster stellt Besuchende vor die Tür: Basel Tourismus bedauert diese Situation Aufgrund der massiven Zunahme der Besuche von Touristinnen und Touristen am Weihnachtsmarkt sowie verbalen und körperlichen Übergriffen auf das Personal bleibt das Basler Münster an den Adventswochenenden geschlossen.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
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