Das Gremium, das auch für die Schweiz die Sprachregeln bestimmt, hat ein Machtwort gesprochen: Schon bald wird der Apostroph bei gewissen Genitivendungen erlaubt sein.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Gremium, das auch für die Schweiz die Sprachregeln bestimmt, hat ein Machtwort gesprochen: Schon bald wird der Apostroph bei gewissen Genitivendungen erlaubt sein.Sprachpuristen und andere selbst ernannte Hüter der deutschen Sprache müssen nun tapfer sein.
Die Regelungen des Rats sind für offizielle Institutionen und Einrichtungen wie Behörden oder Schulen bindend, auch in der Schweiz. Verlage und Zeitungen folgen den Bestimmungen meistens. Für Privatpersonen und Unternehmen sind sie natürlich nicht bindend – was auch die neue kulante Genitivregel erklärt. Man kann «Hilda’s Hundesalon» schlecht zwingen, den Apostroph zu unterlassen; es ist Hildas private Entscheidung, wie sie ihr Geschäft nennt.
Und okay ist es für die Mehrheit, wenn es das Sprechen oder Schreiben einfacher gestaltet. Das ist auch der Grund, wieso sich Sprache nicht von Behörden oder Aktivisten mit Forderungen von einem Tag auf den anderen verändern lässt. Staatliche Sprachräte wie in Frankreich die Académie française, die Anglizismen verhindern wollen, oder Genderstern-Befürworter haben deshalb einen schweren Stand.
So jedenfalls sieht es die Sprachwissenschaft, die Sprachwandel über lange Zeit beschreibt und für die Fehlentwicklungen in der Sprache per se ausgeschlossen sind. Die Sprachkritik hingegen darf und soll werten – was sie auch tut. Seit die Nachricht der neuen Genitivregelung bekannt ist, schäumen die Onlinekommentarspalten über. Tür und Tor würden nun für weitere «Kapostrophen» geöffnet, vor allem dem falsche Plural-s.
Ist man bald «nirgend’s» vor dem Deppenapostroph mehr sicher? Nun, Sprache ist lebendig – wir werdens und werden’s sehen.
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