Dem Konsortium rund um die Sondermülldeponie Kölliken gehört auch das Ofenhaus der ehemaligen Ziegelfabrik. Dieses Gebäude sollte abgerissen werden, doch nun hat das Verwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen.
Dem Konsortium rund um die Sondermülldeponie Kölliken gehört auch das Ofenhaus der ehemaligen Ziegelfabrik. Dieses Gebäude sollte abgerissen werden, doch nun hat das Verwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen.Lange Zeit war die Zukunft des Kölliker Ofenhauses, das Teil der alten Ziegelfabrik ist, ungewiss. Im Sommer 2020 wurde vom Konsortium der Sondermülldeponie Kölliken ein Abbruchgesuch für die Liegenschaft eingereicht.
Seit der Betriebseinstellung 1976 wurden keine grösseren Sanierungsarbeiten mehr getätigt, also plante die SMDK, das Gebäude abzureissen. Doch der Aargauer Heimatschutz intervenierte und wollte das Ofenhaus unter Denkmalschutz stellen lassen. Dieses Gesuch lehnte die Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport jedoch ab.und wies im Januar 2022 die Einwendungen einer Privatperson und des Aargauer Heimatschutzes ab.
«Dass das Konsortium SMDK ohne irgendwelche Rücksichtnahme auf diese Verpflichtungen agiert und einzig und allein auf monetäre Aspekte fokussiert, ist für den Aargauer Heimatschutz äusserst befremdlich», steht in der Mitteilung. Dasselbe gelte für die Haltung der beteiligten privaten Firmen der Chemie- und Pharmabranche, «die sich gerne ihrer Nachhaltigkeit rühmen», streicht der Heimatschutz heraus.
Bezüglich der Belastung des Untergrunds ist im Urteil zu lesen, dass der Standort gemäss ersten Voruntersuchungen weder als überwachungs- noch als sanierungsbedürftig eingestuft wurde. Das Verwaltungsgericht schliesst daraus: «Vor diesem Hintergrund ist eine Altlastensanierung aus umweltrechtlichen Gründen mit Sicherheit keine Pflicht, ja nicht einmal ein wichtiges Anliegen, auch wenn sie grundsätzlich wünschenswert erscheinen kann.
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