Die Geschichte der Irrungen und Wirrungen, bis es so weit war. Im Herbst 2012 fahren zwei Schweizer Spitzendiplomaten mit einem Taxi durch Paris. Einer von ihnen ist Yves Rossier, Staatssekretär im EDA und zuständig für die Verhandlungen mit der EU. Beim anderen handelt es sich um jemanden mit jahrelanger Erfahrung auf diesem Gebiet. Gerade laufen die Sondierungen um eine Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen auf Hochtouren. Als Knackpunkt erweist sich dabei die Frage, wie denn unter Respektierung der Schweizer Souveränität eine einheitliche Rechtsanwendung der Binnenmarktgesetze gewährleistet werden kann.
Der Weg zu den Bilateralen III: Ein Bundesrat rettete sich vor dem Burn-out, einer wurde an die Wand gespielt
Was sie damit bezweckte, geht aus einer Erklärung des EU-Ministerrats von 2008 hervor: «Ein solches Abkommen sollte auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands aller Abkommen sowie einen Mechanismus beinhalten, mit dem die regelmässige Aktualisierung und einheitliche Auslegung dieser Abkommen gewährleistet wird.» Von allem Anfang an strebte Brüssel also eine dynamische Rechtsanpassung und eine einheitliche Rechtsauslegung durch eine EU-Instanz an.
Die Opposition gegen die Lösung EuGH hatte in der Zwischenzeit mächtig an Fahrt gewonnen, weil auch die Gewerkschaften nichts von diesem Ansatz wissen wollten. Sie forderten ultimativ flankierende Massnahmen, um den Lohnschutz dem Einfluss des EU-Gerichts zu entziehen. Eine Blockade zeichnete sich ab.
Die Schweizer Verhandlungsstrategie lief weiterhin in den alten Bahnen. Man wollte der EU im Bereich Lohnschutz ein Maximum an Zugeständnissen abringen, um die Gewerkschaften zu einem Ja zu bewegen. Themen, die eher bürgerlichen Kreisen wichtig waren, wie Souveränität oder Personenfreizügigkeit, galten als sekundär. Livia Leu sah dies teilweise anders und wollte generell härter gegenüber der EU auftreten.
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