Der Syrer Talal Aldroubi muss weiterkämpfen: Der Grosse Rat verweigert ihm das Kantonsbürgerrecht

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Eine Mehrheit des Kantonsparlaments folgte am Mittwoch der Empfehlung der Justizkommission und liess den gebürtigen Syrer auflaufen. Am Schluss wird wohl das Bundesgericht entscheiden müssen, das Aldroubi schon einmal Recht gegeben hat.

Eine Mehrheit des Kantonsparlaments folgte am Mittwoch der Empfehlung der Justizkommission und liess den gebürtigen Syrer auflaufen. Am Schluss wird wohl das Bundesgericht entscheiden müssen, das Aldroubi schon einmal Recht gegeben hat.Talal Aldroubi kämpft seit sieben Jahren um den roten Pass. Und er ist noch immer nicht am Ziel. Der Grosse Rat lehnte am Mittwoch als letzte Instanz mit 72 Nein- gegen 42 Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen sein Einbürgerungsgesuch ab.

Völlig überraschend kommt der Entscheid nicht. Eine Mehrheit der Justizkommission empfahl den Antrag zur Ablehnung, weil Aldroubi nach wie vor Schulden im Umfang von rund 11'500 Franken bei der Stadt Weinfelden hat. Es geht um Alimentenbevorschussung. Damit könne der 47-Jährige nicht für sich in Anspruch nehmen, in geordneten persönlichen und finanziellen Verhältnisse zu leben.

Diverse Redner verwiesen in der Debatte am Mittwoch auf diesen Umstand. Das Urteil des Bundesgerichtes sei nicht bindend, sagte Hermann Lei . Eine Mehrheit des Grossen Rates teilte diese Einschätzung. Und sie nimmt damit einen Rechtsstreit mit Aldroubi in Kauf, der angekündigt hatte, wenn nötig wieder bis vor Bundesgericht zu gehen, um Recht zu bekommen.Der Syrer Talal Aldroubi muss weiterkämpfen: Der Grosse Rat verweigert ihm das Kantonsbürgerrecht

Eine Mehrheit des Kantonsparlaments folgte am Mittwoch der Empfehlung der Justizkommission und liess den gebürtigen Syrer auflaufen. Am Schluss wird wohl das Bundesgericht entscheiden müssen, das Aldroubi schon einmal Recht gegeben hat.Copyright © St.Galler Tagblatt. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von St.

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