Syrer Talal Aldroubi kämpft weiter für St.Galler Kantonsbürgerrecht

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Syrer Talal Aldroubi kämpft weiter für St.Galler Kantonsbürgerrecht
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Der Grosse Rat in St. Gallen hat den Antrag des syrischen Flüchtlings Talal Aldroubi auf Kantonsbürgerrecht abgelehnt. Aldroubi kämpft seit Jahren für die Schweizer Staatsbürgerschaft und hat bereits einmal erfolgreich vor dem Bundesgericht gegen eine Ausweisung geklagt. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgericht.

Der 34-jährige Syrer Talal Aldroubi kämpft weiter um das St.Galler Kantonsbürgerrecht. Der Grosse Rat folgte am Mittwoch der Empfehlung der Justizkommission und lehnte den Antrag ab. Der syrische Flüchtling ist seit 2016 in St. Gallen ansässig und möchte die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten. Aldroubi ist bereits einmal erfolgreich vor dem Bundesgericht gegen die Ausweisung aus St. Gallen geklagt.

In der Begründung des Grossen Rats heisst es, dass Aldroubi seine Einwanderungs- und Aufenthaltsbewilligung nicht erfüllen konnte. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgericht, das Aldroubi bereits im vergangenen Jahr Recht gegeben hatte. Die Entscheidung des Grossen Rats wurde von verschiedenen Parteien kritisiert. Aldroubi soll bei der nächsten Verhandlung im Bundesgericht von einem Anwalt des Schweizerischen Flüchtlingshilfswerks vertreten werden

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