Weil er jüdischen Gästen keine Schlitten vermietete, wurde der Betreiber zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der Pächter wurde der Diskriminierung durch Leistungsverweigerung aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion für schuldig gesprochen, wie der Bündner Staatsanwalt Franco Passini auf Anfrage zu einem Bericht der Tageszeitung «Südostschweiz» erklärte.
Schlitten nicht zurückgebracht Der Pächter des Restaurants im kleinen Davoser Skigebiet Pischa hatte sich Anfang Winter geweigert, weiterhin Schlitten und andere Sportgeräte an jüdische Touristen zu vermieten. Er tat dies mit einem Aushang am Vermietschalter in hebräischer Sprache kund. «Neuer Level an Dreistigkeit» Der Fall hatte im Februar landesweite Medienbeachtung erhalten und nicht nur in Graubünden zahlreiche öffentliche Diskussionen ausgelöst. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund sprach von einem neuen «Level an Dreistigkeit». «Eine ganze Gästegruppe wird kollektiv abgekanzelt, aufgrund des Aussehens und der Herkunft», so SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner. «Das ist komplett schockierend.
«Jede und auch diese Form von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung ist zu verurteilen», sagte Philipp Wilhelm, Landammann von Davos, gegenüber SRF. «Das gehört nicht nach Davos.»
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