Die E-Mails von Ringier-CEO Marc Walder an den ehemaligen Kommunikationschef von Alain Berset dürfen nicht für das Gerichtsverfahren rund um die Corona-Leaks verwendet werden. Das hat das Zwangsmassnahmengericht Bern entschieden.
Darum geht es: Die Auswertung der Kommunikation – vor allem E-Mails – zwischen dem Verlagshaus Ringier und dem ehemaligen Kommunikationschef des früheren Bundesrats Alain Berset, Peter Lauener, war rechtswidrig. Zu diesem Urteil ist das Zwangsmassnahmengericht Bern gekommen. Das Gericht beruft sich bei seinem Urteil vor allem auf den journalistischen Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis.
Weiterzug unklar: Bislang hat die Bundesanwaltschaft noch nicht mitgeteilt, ob sie den Entscheid anficht. Sie wolle ihren Entscheid dazu erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist bekannt geben, teilte sie lediglich mit.
Hohe Wellen: Die Corona-Leaks-Affäre erschütterte 2022 die Schweiz. Es stand der Vorwurf im Raum, dass Schweizer Topbeamte Boulevardmedien wie den «Blick» während der Pandemie über geplante Corona-Massnahmen des Bundesrats vorab informiert hatten. Besonders ins Visier nahm der damalige Sonderermittler Peter Marti den damaligen Kommunikationschef des Innendepartements und Berset-Vertrauten, Peter Lauener.
Berset grösstenteils entlastet: Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat kamen Anfang dieses Jahres zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.
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