BVG-Reform: Perlen vor die Säule

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Wer das System der Pensionskassen durchschauen will, braucht ein Mathematik­studium. Die Reform macht die Sache nicht einfacher.

Unser Erklärtext zur BVG-Abstimmung am 22. September zeigt vor allem drei Dinge. Erstens: Wer das System der beruflichen Vorsorge durchschauen will, braucht ein Mathematik­studium. Zweitens: Die geplante Reform macht die Sache nicht einfacher. Und drittens: Die wahren Profiteure sind nicht die Versicherten.

Wohl wissend, dass Sie, genauso wie Herr Steinberger, keine komplizierten Vorlagen mögen, geben wir hier unser Bestes, Ihnen das, was tatsächlich sehr kompliziert ist, so einfach wie möglich zu vermitteln. Herausgekommen ist aber das Gegenteil: Die Pensions­kasse wurde obligatorisch. Denn der Bundesrat reagierte mit einem Gegen­vorschlag auf die PdA-Initiative. Dieser sah ein 3-Säulen-System vor. Neben der AHV sollten die Pensions­kasse und die freiwillige private Vorsorge, das steuer­befreite Sparen für das Alter, in der Bundes­verfassung verankert werden.Eingeführt wurden die obligatorischen Abzüge für die zweite Säule allerdings erst 1985.

Grundsätzlich schon. Aber genau genommen profitieren Sie als Versicherte nicht direkt, wenn die Aktienkurse oder die Immobilien­preise steigen. Denn mit den Renditen sorgen die Pensions­kassen unter anderem dafür, dass Ihr Angespartes nicht von der Teuerung aufgefressen wird, dass sich die Renten einiger­massen den steigenden Löhnen anpassen und dass sie die Vermögen verzinsen können.

Falls es zu einem weltweiten Zusammen­bruch der Finanz­märkte käme, wäre vor allem der Teil des Vermögens betroffen, der in Aktien angelegt ist. Pensions­kassen sind verpflichtet, ihre Investitions­risiken tief zu halten und deshalb auch in Immobilien und Obligationen zu investieren. Bei einem Börsen­crash würde Ihre Pensionskasse zuerst dieantasten, die sie für solche Fälle haben muss, um die Renten zu finanzieren.

Der frühere Preisüberwacher Rudolf Strahm kommt zum Schluss, dass dadurch insgesamt 8 Milliarden Franken jährlich versickern. Er stützt sich dabei auf offizielle Zahlen des Bundesamtes für Statistik und der Oberaufsicht über die Pensions­kassen. StrahmDie Versicherten könnten ausserdem Druck ausüben, damit die Pensions­kassen hier sparen.

Zuerst zum wichtigsten Faktor, der Pensions­kasse: Wenn Sie Glück haben, gehören Sie zu rund 85 Prozent der Erwerbstätigen, die überobligatorisch versichert sind, also bei einer Pensions­kasse, die viel Geld ausserhalb des BVG-geregelten Bereiches verwaltet. Dann sind Sie nicht direkt betroffen. Die Reform beinhaltet nämlich Massnahmen, damit die Renten möglichst nicht sinken. Hier kommt Ihr Alter ins Spiel. Wenn Sie bei Inkraft­treten der Revision über 50 sind und Ihr angespartes Kapital nicht sehr gross ist, erhalten. Ihre Rente wird um 200 Franken monatlich aufgestockt, wenn Sie 60-jährig sind, wenn die Reform in Kraft tritt. Oder um 150 Franken pro Monat, wenn Sie dann 55- bis 59-jährig sind.

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