Am heutigen Neujahrstag treten verschiedene neue Bestimmungen in Kraft. Ein Überblick.
Das Wichtigste in KürzeEin landesweites Verhüllungsverbot, teurere Zigarillos und neue Regeln für Einzahlungen in die dritte Säule: Am heutigen Neujahrstag treten verschiedene neue Bestimmungen in Kraft. Ein Überblick von A bis Z:Wer keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a eingezahlt hat, kann diese Vorsorgelöcher ab 2025 unter gewissen Voraussetzungen stopfen. Die angepasste Verordnung dazu tritt am 1. Januar in Kraft.
Mitspracherechte hat die Bevölkerung aber weiterhin. Beispielsweise bleiben in Gemeinden Abstimmungen über konkrete Projekte möglich. Für 16 explizit genannte Wasserkraftprojekte gibt es planerische Erleichterungen mit gegenüber heute weniger Mitsprachemöglichkeiten.Wer eine Photovoltaikanlage von mindestens 100 Kilowatt Leistung über einem bisher unüberdachten Parkplatzareal bauen will, erhält neu einen Bonus.
Die Änderungen beschränken sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Frankreich können heute bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten, in Italien liegt die Schwelle bei 25 Prozent.künftig besser. Sie verlieren ab Anfang Jahr ihren Aufenthaltsstatus nicht mehr, wenn sie eine gewalttätige Beziehung verlassen. Vielmehr gilt für sie die Härtefallregelung.
Auch wird das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kanton Solothurns von der Franchise befreit. Dies ist in 14 Kantonen bereits der Fall.Der Höchstzinssatz für Konsumkredite wird dem sinkenden Zinsniveau angepasst. Auf Anfang Jahr sinkt der Höchstzinssatz für Barkredite von 12 auf 11 Prozent. Gesenkt wird auch der Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten, nämlich von 14 Prozent auf 13 Prozent.
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