Bundesrätin will Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Gesetzesebene vorantreiben

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Bundesrätin will Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Gesetzesebene vorantreiben
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Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will auf Druck einer Initiative die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreiben. Sie schlägt einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene vor, der sich auf ein Inklusionsrahmengesetz und eine Teilrevision des IV-Gesetzes konzentriert.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will auf Druck einer Initiative die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreiben. Wir zeigen, was der Vorschlag beinhaltet.Die Inklusion sinitiative will rechtliche Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen erreichen.Menschen mit Behinderung sollen moderne technische Hilfsmittel über die IV erhalten.

Die Initiative wurde am 5. September 2024 mit 108’000 gültigen Unterschriften eingereicht und verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Sie fordert zudem das Recht auf die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts.Nach Ansicht des Bundesrats führt die Inklusionsinitiative zu keinen direkten Verbesserungen für die betroffenen Menschen. Der Initiativtext lasse einen grossen Interpretationsspielraum offen, was zu Rechtsunsicherheit führe, sagte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien. Die Initianten machten zwar einige konkretere Vorgaben als die heutige Verfassung. Diese enthalte aber bereits den Auftrag, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Deshalb könnten die Anliegen per Gesetz realisiert werden.Der Bundesrat stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene gegenüber. Dieser besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz mit Fokus auf den Bereich Wohnen und eine IV-Teilrevision mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag. Das Inklusionsrahmengesetz soll Menschen mit Behinderungen die «grösstmögliche Wahlfreiheit» bei der Wohnform geben. Die Kantone müssen ein vielfältiges Angebot an Unterstützung bieten, die dem individuellen Bedarf der Betroffenen entspricht. Zudem sollen sie den Zugang zu preisgünstigen und hindernisfreien Wohnungen fördern und die Betroffenen bei der Wahl ihrer Wohn- und Lebensform berate

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