Der Bundesrat plant strengere Regulierungen für Asylzentren nach diversen Sicherheitsvorfällen.
Aussenansicht des Asylzentrums Perreux in Boudry NE. Der Bundesrat möchte die Sicherheit in den Asylzentren erhöhen. - sda - KEYSTONE/SANDRO CAMPARDO
Der Bundesrat will nach Sicherheitsvorfällen in Bundesasylzentren klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Nun ist das in den Bundesasylzentren sowie an den Flughäfen im Asylgesetz geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden.
Auch soll explizit geregelt werden, in welchen Bereichen das SEM zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung polizeilichen Zwang anwenden oder polizeiliche Massnahmen ergreifen kann und wie die Kompetenzen im Sicherheitsbereich auf Sicherheitsdienstleister oder an die zuständigen kantonalen Polizeibehörden übertragen werden können. Zudem soll das Disziplinarwesen auf Gesetzesstufe geregelt werden.
Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage nahm der Bundesrat mehrere Änderungen vor. Gemäss verabschiedeter Botschaft soll beispielsweise klargestellt werden, dass Zwang bei der Durchsuchung, beim Vollzug der Disziplinarmassnahmen, bei der Gefahrenabwehr und bei der vorübergehenden Festhaltung nur dann angewendet wird, wenn dies erforderlich ist.
Zudem sollen Disziplinarmassnahmen neu auch bei einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung «in unmittelbarer Nähe» der Zentren des Bundes und der Unterkünfte an den Flughäfen angeordnet werden können. Daneben nahm der Bundesrat weitere Präzisierungen vor.
Sicherheitsvorfälle Bundesasylzentren Disziplinarmassnahmen Staatssekretariat Für Migration
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