Die Kantone können künftig in den Monaten Februar bis August schadenstiftende Wolfsrudel unter bestimmten Voraussetzungen regulieren. Der Bundesrat hat das revidierte Jagdgesetz per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Derzeit gilt eine Übergangslösung.
Die Kantone können künftig in den Monaten Februar bis August schadenstiftende Wolfsrudel unter bestimmten Voraussetzungen regulieren. Der Bundesrat hat das revidierte Jagdgesetz per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Derzeit gilt eine Übergangslösung.Das Parlament hatte im Dezember 2022 das Jagdgesetz gelockert, insbesondere um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu mindern. Dazu führte es die präventive Regulierung des Wolfsbestands ein.
Damit die Kantone von September bis Januar in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Risiko für Nutztiere bestehen und es müssen Herdenschutzmassnahmen umgesetzt sein. Dann kann ein Teil der Jungtiere reguliert werden.Ganze Rudel können nur abgeschossen werden, wenn sie unerwünschtes Verhalten zeigen, wobei die minimale Anzahl Rudel pro Region nicht unterschritten werden darf.
Die Kantone können neu auch einzelne Wölfe abschiessen, die eine Gefährdung für Menschen darstellen. Schon bisher war der Abschuss von Einzelwölfen bei Schaden möglich. Hier ist keine Zustimmung des Bafu notwendig.
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