Bundesrat: Kostenlose Opferhilfe bei häuslicher & sexueller Gewalt

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Bundesrat: Kostenlose Opferhilfe bei häuslicher & sexueller Gewalt
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Mit einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes soll sichergestellt werden, dass Gewaltopfer schnell medizinische Hilfe erhalten.

Auch wenn noch keine Anzeige erfolgt, soll eine Dokumentation verlangt werden können.Neu sollen Opfer von Gewalt in der ganzen Schweiz Zugang zu qualitativ hochwertigen medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen haben. Diese sollen kostenlos sein. Das Opfer soll eine Dokumentation verlangen können, unabhängig davon, ob es eine Anzeige gibt oder nicht.stellt die Teilrevision des Opferhilfegesetz es vor.

Die kostenlose Dokumentation kann im Falle einer Anzeige später als Beweismittel eingesetzt werden. Dies könnte sich positiv auf die Anzeigequote und die Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen auswirken, so der Bundesrat. Damit die Opfer ihre Rechte und die Anlaufstellen auch kennen, soll den Kantonen auferlegt werden, angemessen darüber zu informieren. Die Vernehmlassung der Teilrevision des Opferhilfegesetzes dauert bis zum 24. Januar 2025.

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