Wer nicht baut, muss nach 15 Jahren mit der Auszonung rechnen – ohne Entschädigung, urteilt das Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Betroffene nur in Ausnahmefällen Schadenersatz erhalten, wenn ihr unbebautes Land aus der Bauzone ausgezont wird. Und es setzt Landbesitzer unter zusätzlichen zeitlichen Druck. SRF-Inlandredaktor Matthias Strasser hat die Beratung am Bundesgericht in Lausanne verfolgt und ordnet ein.Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen Matthias Strasser ist Inlandredaktor und seit 2019 für Radio SRF tätig.
Wieso geht es bei den Auszonungen um viel Geld? Viele Gemeinden haben einst deutlich zu viel Bauland eingezont. Landwirtschaftsland wird zu einstelligen Frankenbeträgen pro Quadratmeter gehandelt, Bauland dagegen für mehrere Hundert bis Tausende Franken. Durch überdimensionierte Einzonungen wurden Landeigentümer über Nacht zu Millionären. Allerdings förderte das auch die Zersiedelung.
Welche Folgen hat das Urteil? Die Betonung der 15-Jahre-Frist ist neu und setzt Landbesitzer unter zeitlichen Druck. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Land ausgezont wird, wenn sie es unbebaut lassen. Für Gemeinden, die ihre Zonenpläne überarbeiten wollen, um dem Raumlanungsgesetz Folge zu leisten, ist es dagegen ein gutes Urteil. Bislang haben sie mit Umzonungen oft gezögert, weil sie hohe Entschädigungen befürchteten.
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