Zwei ehemals in eingetragener Partnerschaft lebende Frauen haben sich um das Sorgerecht der Kinder gestritten. Das Bundesgericht hat nun zugunsten der nicht-biologischen Mutter entschieden.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Bundesgericht hat den Streit zwischen zwei ehemals in eingetragener Partnerschaft lebenden Frauen um das Besuchsrecht für die Kinder entschieden. Die nicht-biologische Mutter darf die Kinder sehen, weil diese mit dem Wunsch einer Familiengründung gezeugt wurden.
Die Partnerinnen trennten sich im September 2018 endgültig. Seitdem hat die ehemalige Lebensgefährtin der Mutter die Kinder nicht mehr gesehen. Die eingetragene Partnerschaft wurde im Dezember 2019 aufgelöst. Die Trennung war konfliktbeladen, wie aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.Die Genfer Justiz sprach der ehemaligen Lebensgefährtin zunächst das Recht ab, persönliche Beziehungen zu den Kindern zu unterhalten.
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